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| Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vorbemerkung Die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts Albert, Guido und Jörg Dollo, nachfolgend immer GbR Dollo genannt, ist Eigentümer der hier abgebildeten Gewerbeimmobilie Keltenstraße 4 in Tuttlingen-MöhringenVorstadt.Es ist die Absicht der Eigentümer dieses Objekt entweder als Ganzes oder aber in Teilen, als einzelne Räume, zur Anmietung anzubieten. Deshalb dient der hier vorgestellte Internetauftritt zum einen einer möglichst umfassenden Information von Mietinteressenten, zum anderen dem Interesse der Eigentümer, mit möglichen Mietern in Kontakt zu treten.
2. Der jeweilige Interessent hat die Möglichkeit, über den Kontakt mit den Eigentümern einen Besichtigungstermin zu vereinbaren, einen bestimmten Raum oder mehrere Räume zu reservieren und/oder anzumieten. Hierzu kann er zuvor ein Angebot zum Abschluß einer Reservierungs- und/oder Mietvereinbarung anfordern. Die Anforderung solcher Vereinbarungen wie auch die Abhaltung eines Besichtigungstermines sowie die sonstige Nutzung des Internetauftritts ist kostenfrei. 3. Die GbR Dollo kann vor Abschluß eines Reservierungs- oder Mietvertrages keine Garantie auf die spätere Nutzung eines bestimmten Raumes geben. Räume, die bereits mit Miet- oder Reservierungsvereinbarungen belegt sind, wurden im Internetauftritt jedoch kenntlich gemacht. Unsere Angebote verstehen sich deshalb freibleibend und unverbindlich. Irrtum und Zwischenvermietung bleiben vorbehalten. 4. Die Annahme einer jeweiligen Reservierungs- und/oder Mietvereinbarung erfolgt im Rahmen persönlicher Verhandlungen durch Gegenzeichnung der Beteiligten und wird außerhalb der Internetplattform abgewickelt. 5. Führen die persönlichen Verhandlungen hernach zu keinem Abschluß, hat der Interessent die Möglichkeit, die Firma Dollo Immobilien GmbH in Tuttlingen mit der Suche nach einem geeigneten Mietobjekt zu beauftragen. Hierzu wurde der Punkt „Suchauftrag anfordern" mit dem Internetauftritt der Firma Dollo Immobilien GmbH verlinkt. Insofern verweisen wir ab diesem Zeitpunkt auf die Bedingungen der Firma Dollo Immobilien GmbH. 6. Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein oder werden, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Die unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwiderläuft. |
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